Das Königreich Schweden verkündet zusätzlich zur Sperrung der schwedischen Hoheitsgewässer für Kriegsschiffe der konföderierten Staaten Amerikas ein teilweises Handelsembargo gegen die Konföderation.
Dieses Handelsembargo beinhaltet:
- Waffen, Munition, militärische Ausrüstung
- Alle Waren, aus denen sich Waffen, Munition und militärische Ausrüstung herstellen lassen, sowie Rohstoffe zum Herstellen dieser Waren.
Konkret sind dies unter anderem: Metalle, Erze, Kohle, Holz, Stoffe, Leder, alle Arten von Seilen, sowie Waren, die aus diesen Materialien gefertigt sind
- Alle Arten von Werkzeugen, welche zur Herstellung von Waffen, Munition und militärischer Ausrüstung genutzt werden können
- Alle Arten von Rohstoffen, Materialien, Waren und Werkzeugen, welche zum Bau, zur Ausrüstung oder zur Instandsetzung und zum Unterhalt von Schiffen genutzt werden können
- Lebensmittel, welche zur Versorgung von Truppen dienen könnten, sowie alle Rohstoffe, Waren und Werkzeuge zur Erzeugung von Lebensmitteln, inklusive Saatgut und Dünger
- Alle Arten von Nutzvieh, welche entweder als Zugtiere oder zur Erzeugung von Lebensmitteln genutzt werden können
- Alle Tiere und tierischen Produkte zur Erzeugung von Lebensmitteln
- Alle Arten von Baustoffen, Materialien, Waren und Werkzeugen, welche zur Errichtung und Ausstattung von militärischer Infrastruktur (z. B. Festungswerke und Kasernen) genutzt werden könnten
Alle Güter, bei denen eine militärische Nutzung zu 100 % ausgeschlossen ist, bleiben von diesem Handelsembargo unberührt.
Schweden wird an das Empire, das Königreich Dänemark, das Großherzogtum Oldenburg und das Herzogtum Mecklenburg herantreten mit der Bitte, sich diesen Maßnahmen anzuschließen.
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