Aus der Stellungnahme des geschätzten engagierten Bürgers ergeben sich 2 Fragen.
der besorgte Bürger
- Haben interimsmäßig eingesetzte Volksvertreter andere Pflichten und Aufgaben als gewählte Volksvertreter; unterliegen sie anderen gesetzlichen und moralischen Vorgaben?
- Haben Bürger, egal ob engagiert, besorgt oder beides, nur ein Recht auf ihre Meinung, wenn sie nachweisen können, daß ihre Meinung von weiteren Bürgern geteilt wird?
Welches ist die Mindestzahl an Bürgern, die dieselbe Meinung haben müssen, bevor die Meinung gültig wird?
Gibt es dazu gesetzliche Regelungen?
der besorgte Bürger