02.03.2024, 19:34
(02.03.2024, 16:52)Kerstin2 schrieb: Schön alle Belege sammeln!
"Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr.
Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent.
Grundlage für die Berechnung ist die Summe Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung."
Ist manchmal schneller erreicht als man denkt!
Chronische Erkrankung ist ein weiter Begriff.
Klingt nach einem guten Tip; danke!