02.02.2021, 21:25
Auch wenn das schon in Richtung des Entwurfs einer Charta geht:
Der Präsident leitet die Zusammenkünfte des Kongresses. Er führt für die Dauer seiner Amtszeit den Titel "Präsident des Kongresses".
Der Präsident kann Abgeordnete, die gegen die Regeln des Kongresses verstoßen, sanktionieren. Diese Regeln sowie die Art der Sanktionen sind in der Geschäftsordnung des Kongresses festzulegen.
Der Kongreß besteht aus gleichberechtigten Mitgliedern. "Mitglied" bezeichnet hier die Länder, welche Abgeordnete zum Prager Kongreß entsenden. Jedes Mitglied hat, unabhängig von der Zahl der entsendeten Abgeordneten, bei Abstimmungen die gleiche Anzahl von Stimmen. Diese Stimmenanzahl ist noch festzulegen.
Abstimmungsmodalitäten sind ebenfalls noch festzulegen. Kommt der Kongreß per einfacher Mehrheit, bei einer Mehrheit von mehr als 50 % der Stimmberechtigten, bei 2/3-Mehrheit oder nur einstimmig zu einem Entschluß?
Diese Entschlüsse vertritt der Präsident nach außen.
Es ist festzulegen, ob Entschlüsse des Kongresses für die Mitgliedsländer bindend sind.
Abgesehen von seinen Aufgaben als Leiter des Kongresses, hat der Präsident innerhalb des Kongresses das selbe Initiativrecht wie die anderen Abgeordneten auch. Nach außen hin wird der Präsident nicht tätig, ohne von den Abgeordneten dazu mandatiert zu sein. Die Mandatierung erfolgt durch die per Abstimmung erzielten Beschlüsse.
Die Amtszeit sollte kurz sein, ein halbes bis maximal ein Jahr. Das Präsidentenamt sollte nicht in 2 aufeinanderfolgenden Amtszeiten von Abgeordneten des selben Mitglieds besetzt werden. Kein Abgeordneter kann sich für 2 aufeinanderfolgende Amtszeiten bewerben.
Es ist festzulegen, ob der Präsident stets gewählt wird, oder ob nur der erste Präsident gewählt wird und danach die Mitglieder in festgelegter Rotation das Präsidentenamt mit einem ihrer Abgeordneten besetzen.
Dies als Diskussionsgrundlage.
Der Präsident leitet die Zusammenkünfte des Kongresses. Er führt für die Dauer seiner Amtszeit den Titel "Präsident des Kongresses".
Der Präsident kann Abgeordnete, die gegen die Regeln des Kongresses verstoßen, sanktionieren. Diese Regeln sowie die Art der Sanktionen sind in der Geschäftsordnung des Kongresses festzulegen.
Der Kongreß besteht aus gleichberechtigten Mitgliedern. "Mitglied" bezeichnet hier die Länder, welche Abgeordnete zum Prager Kongreß entsenden. Jedes Mitglied hat, unabhängig von der Zahl der entsendeten Abgeordneten, bei Abstimmungen die gleiche Anzahl von Stimmen. Diese Stimmenanzahl ist noch festzulegen.
Abstimmungsmodalitäten sind ebenfalls noch festzulegen. Kommt der Kongreß per einfacher Mehrheit, bei einer Mehrheit von mehr als 50 % der Stimmberechtigten, bei 2/3-Mehrheit oder nur einstimmig zu einem Entschluß?
Diese Entschlüsse vertritt der Präsident nach außen.
Es ist festzulegen, ob Entschlüsse des Kongresses für die Mitgliedsländer bindend sind.
Abgesehen von seinen Aufgaben als Leiter des Kongresses, hat der Präsident innerhalb des Kongresses das selbe Initiativrecht wie die anderen Abgeordneten auch. Nach außen hin wird der Präsident nicht tätig, ohne von den Abgeordneten dazu mandatiert zu sein. Die Mandatierung erfolgt durch die per Abstimmung erzielten Beschlüsse.
Die Amtszeit sollte kurz sein, ein halbes bis maximal ein Jahr. Das Präsidentenamt sollte nicht in 2 aufeinanderfolgenden Amtszeiten von Abgeordneten des selben Mitglieds besetzt werden. Kein Abgeordneter kann sich für 2 aufeinanderfolgende Amtszeiten bewerben.
Es ist festzulegen, ob der Präsident stets gewählt wird, oder ob nur der erste Präsident gewählt wird und danach die Mitglieder in festgelegter Rotation das Präsidentenamt mit einem ihrer Abgeordneten besetzen.
Dies als Diskussionsgrundlage.