03.02.2021, 10:57
(01.02.2021, 16:22)deskoenigsadmiral schrieb: König Ottokar der Erste und Gerechte vom Königreich Fenwick-Großitalien, entsendet einen Sonderbotschafter nach Stettin, von wo aus er Kontakt zu den Ländern des Prager Kongresses herstellen soll und unsere Interessen vertreten wird....
Dies bedeutet weitere Diskussionspunkte für die Mitglieder des Prager Kongresses.
Soll die Mitgliedschaft im Kongreß beschränkt werden auf Länder, welche in Deutschland liegen, oder auch darüber hinaus?
Wird der Sonderbotschafter demzufolge stimmberechtigter Abgeordneter, oder erhält er lediglich Beobachter-Status?
Wird der Kongreß grundsätzlich Beobachter zulassen?