04.02.2021, 21:03
Der Diskussionsbeitrag des großen Rates des Großherzogs:
Zu 1.: Wie will der Kongreß das garantieren? Für das Großherzogtum ist das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder essentiell. Somit kämen als Sanktionierungsmöglichkeiten, sollte ein Land gegen diese Prinzipien verstoßen, maximal eine förmliche Verurteilung und eventuell wirtschaftliche Sanktionen in Frage - das würde den Betroffenen aber nicht direkt nützen und ihre Rechte nicht wiederherstellen.
Zu 2.: Das könnte einzelne Länder dazu bringen, ihre Nachbarn, die nicht Mitglied im Prager Kongreß sind, zu provozieren - im Vertrauen darauf, daß, sollte der provozierte Nachbar zu militärischen Maßnahmen greifen, die anderen Mitglieder des Prager Kongresses dem provozierenden Mitglied bedingungslos zur Hilfe eilen. Das Großherzogtum würde - nach sorgfältiger Abwägung - maximal einen Beistandspakt bei unprovozierten Angriffen unterzeichnen, keinesfalls eine Verpflichtung zum bedingungslosen Schutz der Grenzen der anderen Mitglieder.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Truppen des Großherzogtums so aufgestellt, daß sie die Souveränität des Mutterlandes wirksam schützen können. Für Landfeldzüge außerhalb des Mutterlandes sind sie nicht gerüstet. Eine weitere Vergrößerung der Truppen des Großherzogtums wird wenn, dann mit dem Ziel erfolgen, die Souveränität auch in den überseeischen Besitzungen schützen zu können.
Insofern erachten der Großherzog und der Große Rat den Punkt 1 der Vorschläge als nicht wirksam umsetzbar, und gegen Punkt 2 legt das Großherzogtum sein Veto ein.
Mit Punkt 3 erklärt sich das Großherzogtum einverstanden.
Zu 1.: Wie will der Kongreß das garantieren? Für das Großherzogtum ist das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder essentiell. Somit kämen als Sanktionierungsmöglichkeiten, sollte ein Land gegen diese Prinzipien verstoßen, maximal eine förmliche Verurteilung und eventuell wirtschaftliche Sanktionen in Frage - das würde den Betroffenen aber nicht direkt nützen und ihre Rechte nicht wiederherstellen.
Zu 2.: Das könnte einzelne Länder dazu bringen, ihre Nachbarn, die nicht Mitglied im Prager Kongreß sind, zu provozieren - im Vertrauen darauf, daß, sollte der provozierte Nachbar zu militärischen Maßnahmen greifen, die anderen Mitglieder des Prager Kongresses dem provozierenden Mitglied bedingungslos zur Hilfe eilen. Das Großherzogtum würde - nach sorgfältiger Abwägung - maximal einen Beistandspakt bei unprovozierten Angriffen unterzeichnen, keinesfalls eine Verpflichtung zum bedingungslosen Schutz der Grenzen der anderen Mitglieder.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Truppen des Großherzogtums so aufgestellt, daß sie die Souveränität des Mutterlandes wirksam schützen können. Für Landfeldzüge außerhalb des Mutterlandes sind sie nicht gerüstet. Eine weitere Vergrößerung der Truppen des Großherzogtums wird wenn, dann mit dem Ziel erfolgen, die Souveränität auch in den überseeischen Besitzungen schützen zu können.
Insofern erachten der Großherzog und der Große Rat den Punkt 1 der Vorschläge als nicht wirksam umsetzbar, und gegen Punkt 2 legt das Großherzogtum sein Veto ein.
Mit Punkt 3 erklärt sich das Großherzogtum einverstanden.
