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die verrückten Spielewelten- der Prager Kongress
#71
Nach weiteren intensiven Beratungen legen Großherzog Peter und der Große Rat des Großherzogtums folgende Denkschrift vor:

A.
Das Großherzogtum wünscht sich den Prager Kongreß als ein Forum, auf dem Themen und Probleme, welche zwei oder mehr der Mitgliedsländer betreffen, verhandelt und geklärt werden können. Um die Kontaktmöglichkeiten möglichst auszuweiten, sollte nicht von vornherein eine umfassende Basis verpflichtender gemeinsamer Werte festgelegt werden, die dann in der Konsequenz potentiellen Mitgliedern den Beitritt unmöglich macht.

A1.
Im Großherzogtum herrscht Religionsfreiheit. Das Großherzogtum wünscht sich den Kongreß sehr wohl auch als Ort der Kontakte zu Reichen, in denen die Religionszugehörigkeit von der Herrschaft festgelegt wurde.

B.
Eine Mitgliedschaft im Kongreß sollte keinesfalls daran geknüpft sein, von vornherein - insbesondere militärische - Bündnisverpflichtungen eingehen zu müssen.

B1.
Die gegenseitige Anerkennung der Unverletzlichkeit der Grenzen der Mitgliedsländer ist wünschenswert und wird vom Großherzogtum unterstützt. Eine Festlegung auf dieses Prinzip von vornherein sollte aber nicht dazu führen, daß Ländern mit Grenzstreitigkeiten die Mitgliedschaft im Kongreß verwehrt bleibt. Vielmehr soll der Kongreß der Ort sein, an dem solche Streitigkeiten in bilateralen oder multilateralen Verhandlungen geklärt und beigelegt werden können.

B2.
Das Großherzogtum hat seine Gründe für eine Ablehnung einer generellen militärischen Beistandspflicht der Mitglieder des Kongresses untereinander schon dargelegt. Wünschenswert wäre eine Vereinbarung eines Nichtangriffspaktes; im besten Falle alle Mitglieder umfassend, ggf. aber auch in der Form bilateraler oder multilateraler Abkommen einzelner Mitglieder untereinander. Wiederum sollte nicht der Beitritt zu einem Nichtangriffspakt zwingende Voraussetzung sein für die Mitgliedschaft im Kongreß, sondern der Kongreß sollte der Ort sein, an dem solche Abkommen verhandelt und geschlossen werden.
 
B3.
Der Kongreß sollte der Ort sein, an dem mehrere oder (aber nicht zwingend) alle Mitglieder ggf. ein gemeinsames, abgestimmtes Vorgehen gegen einen Aggressor verhandeln und beschließen können.

C.
Der Kongreß sollte in erster Linie der Ort sein, an dem die für Wohlstand und Handel wichtigen Fragen verhandelt und beschlossen werden.

C1.
Das Großherzogtum betrachtet es als wünschenswert, daß sich auf dem Kongreß möglichst viele Mitglieder bereit finden, eine Zollunion sowie einen einheitlichen Standard an Maßen und Gewichten zu beschließen. Für letzteres schlägt das Großherzogtum das französische metrische System vor, welches sich trotz seines revolutionären Ursprungs auch im Großherzogtum bereits auf das Hervorragendste bewährt.

C2.
Das Großherzogtum betrachtet es als wünschenswert, daß sich auf dem Kongreß möglichst viele Mitglieder bereit finden, die Einführung eines einheitlichen, gemeinsamen Postdienstes zu verhandeln und zu beschließen.

C3.
Das Großherzogtum betrachtet es als wünschenswert, daß sich auf dem Kongreß möglichst viele Mitglieder bereit finden, die Einführung einer einheitlichen, gemeinsamen Zeit anstelle der jetzt noch gebräuchlichen örtlichen und regionalen Zeitzonen zu verhandeln und zu beschließen.

C4.
Das Großherzogtum wünscht sich den Kongreß als den Ort, an dem die Mitglieder in der Zukunft ggf. dann notwendig werdende einheitliche Normen und Regularien zum Ausbau von Verkehrswegen verhandeln und und beschließen können.

C5.
Das Großherzogtum wünscht sich den Kongreß als einen Ort, an dem bilaterale oder multilaterale Handelsabkommen verhandelt und beschlossen werden können.

D.
Wie aus den Punkten A. bis C. sowie den jeweiligen Unterpunkten hervorgeht, wünscht sich das Großherzogtum den Kongreß keinesfalls als Union, und das Plenum der Mitglieder nicht als "Regierung" einer solchen Union. Das Großherzogtum ist keinesfalls bereit, einer solchen Union vorbehaltlos beizutreten, zumal das Großherzogtum seine bereits vorhandenen anderweitigen Bündnisverpflichtungen berücksichtigen muß.

D1.
Das Großherzogtum wünscht sich den Kongreß als einen Ort der Konsultationen und Verhandlungen. Dabei müssen nicht zwingend alle Verhandlungen und Beschlüsse im Plenum des Kongresses stattfinden: das Großherzogtum geht davon aus, daß Fragen des freien Zuganges zu Seehandelswegen und Häfen für Binnenstaaten eher weniger von Interesse sind, daß aber der Kongreß ein Forum bieten kann für die betroffenen Küstenstaaten.

D2.
Verhandlungen und Beschlüsse sollten nur dann im Plenum des Kongresses stattfinden, wenn dies von einer ausreichend großen Mehrheit der Mitglieder per Abstimmung so beschlossen wurde.

D3.
Oberstes Ziel des Kongresses sollte also sein, die diplomatischen Kontakte zwischen den Mitgliedern zu vereinfachen und diesen ein Forum zu bieten.

D4.
Daraus abgeleitet, sollte eine Charta des Kongresses keinesfalls von vornherein eine weitgehende Festlegung auf verbindliche Normen und Bündnisverpflichtungen beinhalten. Solche Fragen sollten Gegenstände der Verhandlungen auf dem Kongreß sein. Vielmehr sollte sich eine Charta auf die Verfahrensabläufe im Kongreß konzentrieren. Mit dem Beitritt sollten aber die Mitglieder eine Verpflichtungserklärung abgeben zur Vertragstreue und zur Akzeptanz der Verfahren des Kongresses.
Kavalier
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RE: die verrückten Spielewelten- die Länder des Prager Kongresses - von JTD - 05.02.2021, 10:39

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