02.07.2021, 15:57
Herr Oberst Ritter von Specht mit Verlaub ich bin mir den Pflichten des Kongresspräsidenten sehr bewusst, und es bedarf keiner Erinnerung Ihrerseits.
Was mich sehr verärgert.
Und es steht außer Frage, dass die Entscheidung über die Aufnahme von neuen Mitgliedern, den stimmberechtigten Mitglieder des Kongresses obliegt.
Des Weiteren hat der König von Böhmen ein Mitspracherecht oder ist Böhmen nicht mehr stimmberechtigtes Mitglied des Pragerkongresses?
Ferner sind dem König von Böhmen die entsprechenden Unterlagen zur weiteren Behandlung zuzustellen, denn die Akkreditierung der Gesandten für den Pragerkongress obliegt immer noch seiner Majestät dem König von Böhmen!
Mit Verlaub den König von Böhmen nur als Schirmherrn zusehen sollten Sie tunlichst vermeiden, das verärgert ihn sehr!
Und wenn seine Majestät verärgert ist, könnte das böse enden.