"Sehr geehrter Herr Präsident,
scheinbar bedarf es der Erinnerung doch: der erste Rohentwurf einer Geschäftsordnung, wie von Stettin formuliert, wude dem Kongreß bis heute noch nicht zur Beratung vorgelegt.
Böhmen hat als stimmberechtigtes Mitglied natürlich ein Mitspracherecht bei der Aufnahme neuer Mitglieder. Ich muß Sie aber daran erinnern, daß Böhmens Stimme nicht schwerer wiegt als die jedes anderen Mitgliedslandes des Kongresses auch.
Und seine verehrte Majestät der König von Wenzel ist tatsächlich nur Schirmherr und Gastgeber des Kongresses - sollte seine verehrte Majestät der Meinung sein, er hätte auf dem Wege der Akkreditierung ein Vetorecht durch die Hintertür bei der Besetzung des Kongresses, so ist seine verehrte Majestät leider im Irrtum.
Ihnen aber antworte ich: sollte Böhmen auf dieser Meinung beharren, so wird das Großherzog Peter aufs Extremste verärgern, und er wird daraus Konsequenzen ziehen. Es sollte mich wundern, wenn Stettin unter diesen Umständen Mitglied des Kongresses bleiben würde.
Ich habe die Pflicht, Sie zu informieren, daß Großherzog Peter schon per berittenem Boten von Ihrer Aussage informiert wurde."