05.07.2021, 21:29
(04.07.2021, 13:03)Constantin schrieb:(04.07.2021, 12:31)JTD schrieb:Danke für die RechercheAh, ich habe es gefunden, siehe hier: Mecklenburg ist stimmberechtigtes Mitglied. Prinz Fitzen-Harry hat auch als Gemahl von Meghan, ehemalig Queen des Empire, den Titel Herzog von Mecklenburg-Strelitz nicht aufgegeben. Er ist also im Kongreß als stimmberechtigter Vertreter Mecklenburgs - ich nehme an, das parallele Amt als Beobachter für das Empire hat er mit der Abdankung Meghans als Queen des Empire aufgegeben. Das Empire hat also aktuell keinen Beobachter im Kongreß.
Und hier hat Meerkönig dankenswerterweise die Kongreßmitglieder aufgelistet![]()
Stimmberechtigt sind aktuell:
- Königreich Böhmen
- Königreich Preußen
- Republik Baden mit der Freiburger Kommune
- Krakauer Republik
- Großherzogtum Oldenburg
- Großherzogtum Stettin
- Herzogtum Mecklenburg
- Grafschaft Hiddensee
- Freie Hansestadt Bremen
- Freie Hansestadt Hamburg
- Freie Hansestadt Lübeck
Bleibt also nur die Frage, ob das Kurfürstentum Hessen als stimmberechtigtes Mitglied aufgenommen wird. Ich habe mal die Ja-Stimmen grün markiert, die Nein-Stimmen rot. Es fehlen also noch die Stimmen von Mecklenburg und Hiddensee.
Die Durchführung der Wahl obliegt natürlich weiterhin dem Kongresspräsidenten. Wird Prinz Fitzen- Harry als stimmberechtigtes Mitglied zugelassen oder muss jemand anderes noch vereidigt werden? Dass Mecklenburg an sich stimmberechtigt ist, dürfte ausser Frage stehen.
Selbst wenn Mecklenburg für die Aufnahme stimmen würde, stände das Votum 5 zu 5. Das Kurfürstentum Hessen sieht darin eine Ablehnung seines Antrags in den Prager Kongress aufgenommen zu werden und akzeptiert das Ergebnis.
