Es ist davon auszugehen, daß dem Angeklagten die Tarnvorrichtung der klingonischen Schiffe, welche diese unsichtbar macht, bekannt ist. Ergo muß er damit rechnen, daß überall, wo er nichts sieht, unsichtbare klingonische Schiffe sind, und muß sich entsprechend vorsichtig und rücksichtsvoll verhalten! Insbesondere darf er dort, wo er keine klingonischen Schiffe sieht, sein eigenes Fahrzeug keinesfalls nach vorne, hinten, oben, unten, links oder rechts bewegen!
