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Unendliche Weiten ... Der IMPERATOR schlägt zurück !!!
Da der Angeklagte nicht nachweisen konnte,
  • im fahrtüchtigen Zustand gewesen zu sein,
  • in den Rückspiegel geschaut zu haben,
  • den Schulterblick gemacht zu haben,
  • den Blinker gesetzt zu haben,
  • und sein Fahrzeug nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit bewegt zu haben,
war es kein Fehlurteil.

Und der Angeklagte hatte nun wirklich jede Gelegenheit, entlastende Fakten vorzubringen.

Es wurde noch nicht mal der Nachweis erbracht, daß die Blinker des Fahrzeugs des Angeklagten überhaupt funktionstüchtig waren!
Opi
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unendliche Weiten ... Der IMPERATOR schlägt zurück !!! - von JTD - 02.11.2023, 20:48

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