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Immer diese Fehlurteile ...
Schreit ja geradezu nach rechtmäßiger (, wenn notwendig auch gewaltsamer) Befreiung, möglicherweise fremder Kräfte, wenn die Diplomatie versagt hatte.
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Fehlurteile? Finde ich jetzt gar nicht. Wenn es dazu geeignet ist, den Verkehr sicherer zu machen...
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(31.10.2023, 08:58)JTD schrieb: Fehlurteile? Finde ich jetzt gar nicht. Wenn es dazu geeignet ist, den Verkehr sicherer zu machen...
Naja... Najaa... najaaa...
Es ging um den „Ruhenden Verkehr“ und nicht um den bewegten Verkehr. Soweit ich das so verstanden habe.
Ich hätte trotz allem nur einen Freispruch akzeptiert.
Nicht einmal die Kosten des Schadens oder Gerichtskosten sollten ihm daher auferlegt werden können.
Die „neutrale Zone“ obliegt der Gerichtsbarkeit NICHT dem "klindings Reich", noch einer Föderation usw.
Keiner der Beteiligen hatte eine Erlaubnis der Anwesenheit in dieser Zone.
So hat jeder seinen eigenen Schaden zu tragen und jeder ist seiner Region entsprechend auszuliefern und deren Gerichtsbarkeit zu übergeben.
Der Rest obliegt der Diplomatie der Reiche, mit diesem Sachverhalt umzugehen und evtl. Konsequenzen daraus zu ziehen.
Wobei ich die Schwere des Vergehens dem klingonischem Raumschiff mehr anlaste, weil hinterlistig getarnt in direkte aggressiven Nähe des föderalen Raumschiffs....
Und so den UNFALL sogar provoziert hatte, weil das Parkmanöver an sich vorauszusehen gewesen ist und die Unfallvermeidungspflicht des klingonischen Schiffes nicht umgesetzt wurde.
Insbesondere in getarntem Modus umso mehr auf diese Eigenschaft eingegangen werden muss.
Demnach ist die Hauptschuld, unabhängig des Territoriums, dem klingonischen Schiff anzulasten ist.
Daher beantrage ich umgehend die Herausgabe !ASAP! des Verurteilten / Mannschaft / Technologie / Raumschiff an die Föderation!
Umsetzung sofort!
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(02.11.2023, 16:50)FreiErfunden schrieb: (31.10.2023, 08:58)JTD schrieb: Fehlurteile? Finde ich jetzt gar nicht. Wenn es dazu geeignet ist, den Verkehr sicherer zu machen...
Naja... Najaa... najaaa...
Es ging um den „Ruhenden Verkehr“ und nicht um den bewegten Verkehr. Soweit ich das so verstanden habe.
Ich hätte trotz allem nur einen Freispruch akzeptiert.
Nicht einmal die Kosten des Schadens oder Gerichtskosten sollten ihm daher auferlegt werden können.
Die „neutrale Zone“ obliegt der Gerichtsbarkeit NICHT dem "klindings Reich", noch einer Föderation usw.
Keiner der Beteiligen hatte eine Erlaubnis der Anwesenheit in dieser Zone.
So hat jeder seinen eigenen Schaden zu tragen und jeder ist seiner Region entsprechend auszuliefern und deren Gerichtsbarkeit zu übergeben.
Der Rest obliegt der Diplomatie der Reiche, mit diesem Sachverhalt umzugehen und evtl. Konsequenzen daraus zu ziehen.
Wobei ich die Schwere des Vergehens dem klingonischem Raumschiff mehr anlaste, weil hinterlistig getarnt in direkte aggressiven Nähe des föderalen Raumschiffs....
Und so den UNFALL sogar provoziert hatte, weil das Parkmanöver an sich vorauszusehen gewesen ist und die Unfallvermeidungspflicht des klingonischen Schiffes nicht umgesetzt wurde.
Insbesondere in getarntem Modus umso mehr auf diese Eigenschaft eingegangen werden muss.
Demnach ist die Hauptschuld, unabhängig des Territoriums, dem klingonischen Schiff anzulasten ist.
Daher beantrage ich umgehend die Herausgabe !ASAP! des Verurteilten / Mannschaft / Technologie / Raumschiff an die Föderation!
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Phantasie ist wichtiger als Wissen, den Wissen ist begrenzt!!!
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02.11.2023, 18:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2023, 19:01 von FreiErfunden.)
(02.11.2023, 17:37)deskoenigsadmiral schrieb:
Ja besser ist das auch!
Es folgt schon die Bereitstellung geeigneter Argumentationshilfen in Richtung des kingdingens Reichdings...
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Da der Angeklagte nicht nachweisen konnte, - im fahrtüchtigen Zustand gewesen zu sein,
- in den Rückspiegel geschaut zu haben,
- den Schulterblick gemacht zu haben,
- den Blinker gesetzt zu haben,
- und sein Fahrzeug nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit bewegt zu haben,
war es kein Fehlurteil.
Und der Angeklagte hatte nun wirklich jede Gelegenheit, entlastende Fakten vorzubringen.
Es wurde noch nicht mal der Nachweis erbracht, daß die Blinker des Fahrzeugs des Angeklagten überhaupt funktionstüchtig waren!
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03.11.2023, 13:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2023, 13:32 von FreiErfunden.)
Das alles (und noch viel mehr) spielt aus oben genannten Gründen der Zonenneutralität keine Rolle,
weil die Gerichtsbarkeit nicht bei den Klingonen Dingen (oder Anderen) obliegt!
Ebenso ist das alles auch aus oben genannten Gründen mit Umkehr der Beweislage nichtig.
Einem Angeklagten (in der menschlichen Föderation) muss das Fehlverhalten eindeutig nachgewiesen werden,
nicht umgekehrt, dass der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss.
Das ist Freiheit, das ist die wahre menschliche Gerechtigkeit.
Eben auch aus diesem Grunde kann hier kein klingonisches Recht für menschliches Verhalten gelten!
Herausgabe des Verurteilten usw, wie oben gefordert ---> SOFORT!
Die Argumentationshilfen werden bereits in nähere Stellung gebracht!
Ganze Ressourcen von mehreren Planeten und Sternen wurden dazu aufgewendet (vernichtend ausgebeutet),
um diese Flotte aufzubauen, um wieder andere Planeten der Gerechtigkeit zuzuführen.
Ebenso um die Freiheit jedes Einzelnen in der Föderation gegen äußere Mächte zu verteidigen und Schaden von Ihnen abzuwenden!
WIR WERDEN NICHT ZÖGERN DEN "DEATH STAR" und die Flotte EINZUSETZEN um das Dings klingsbums zu vernichten, um die gerechten Forderungen zu erfüllen!
Damit ist allerdings KEINE Kriegserklärung ausgesprochen und das hier entspricht nur Erwähnung (Auffrischung des Gedächtnisses) der bekannten Hauptdirektive der Föderation.
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Argumente werden ja nicht dadurch valider, daß man sie lauter vorträgt...
Der ganze Aufwand dient sicher nur dazu, zu verschleiern, daß die Bremsen des Fahrzeugs des Angeklagten ebenfalls nicht in Ordnung waren!
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03.11.2023, 21:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.11.2023, 21:34 von deskoenigsadmiral.)
(03.11.2023, 19:10)JTD schrieb: Argumente werden ja nicht dadurch valider, daß man sie lauter vorträgt...
Der ganze Aufwand dient sicher nur dazu, zu verschleiern, daß die Bremsen des Fahrzeugs des Angeklagten ebenfalls nicht in Ordnung waren!
Man kann ja nur bremsen, wenn man auch sehen kann, das da was ist...... was im Tarnmodus ist, sieht man nicht, also gibt man Gas und hat dann Spaß....
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03.11.2023, 22:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.11.2023, 20:18 von JTD.)
Es ist davon auszugehen, daß dem Angeklagten die Tarnvorrichtung der klingonischen Schiffe, welche diese unsichtbar macht, bekannt ist. Ergo muß er damit rechnen, daß überall, wo er nichts sieht, unsichtbare klingonische Schiffe sind, und muß sich entsprechend vorsichtig und rücksichtsvoll verhalten! Insbesondere darf er dort, wo er keine klingonischen Schiffe sieht, sein eigenes Fahrzeug keinesfalls nach vorne, hinten, oben, unten, links oder rechts bewegen!
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