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(01.02.2021, 16:22)deskoenigsadmiral schrieb: König Ottokar der Erste und Gerechte vom Königreich Fenwick-Großitalien, entsendet einen Sonderbotschafter nach Stettin, von wo aus er Kontakt zu den Ländern des Prager Kongresses herstellen soll und unsere Interessen vertreten wird....
Sonderbotschafter Graf Saulus von Paulus.....
Preussen heißt den Sondergesandten Graf Saulus von Paulus willkommen.
Hans Freiherr von Katte, erster Minister Preussens
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02.02.2021, 20:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.02.2021, 20:34 von Constantin.)
(01.02.2021, 13:37)JTD schrieb: (29.01.2021, 18:02)Constantin schrieb: Also das ist doch prima, dann steht es jetzt also fest, dass unser "Länderbund" den Namen "Prager Kongress" tragen soll. Jetzt bräuchten wir nur noch die Einladung des Fürsten der böhmischen Länder, in seiner Stadt residieren zu dürfen. Natürlich würde sein Land dann automatisch in den Bund aufgenommen werden. Um die Grenzen erstmal festzulegen und den "Kongess" wirklich ausrufen zu können, warten wir noch ab, was die Verhandlungen zwischen dem Erzherzog von Stettin und dem russischen Gesandten (bzgl. der Krakauer Union) bzw. Queen Meghan und Napoleon (bzgl. der Rheinbund- Länder) ergeben haben. Ich würde dann im Anschluss noch eine Charta erarbeiten(oder hat Jörg Lust dazu?) Zudem müssten wir uns noch einigen wie wir einen Kongreß- Präsidenten bestimmen. Bis dahin können wir ja schonmal unsere einzelnen Länder, Königreiche bzw. Fürstentümer vorstellen. Den Anfang habe ich ja schon mit der Freiburer Komune gemacht.
Grüße Constantin
Großherzog Peter von Stettin erwartet ungeduldig auf die Einladung zum Prager Kongreß.
Weiterhin möchte der Großherzog einen ersten Entwurf einer Tagesordnung zur Diskussion stellen:
- Wahl eines Präsidenten
- Festlegung einer Geschäftsordnung
- Beschluß einer Tagesordnung
- Verabschiedung einer Charta, oder - so noch kein verabschiedungsreifer Entwurf vorliegt - Einsetzen einer Kommission zur Erarbeitung einer solchen
- Aktuelle Themen, z. B. Bedrohung der Religionsfreiheit
Desweiteren beehrt sich der Großherzog vorzuschlagen, daß die teilnehmenden Länder bereits jetzt damit beginnen, Kandidaten für die Kongreßpräsidentschaft zu benennen und vorzustellen.
Preussen wird sich gerne darum kümmern einen Vorschlag für eine Charta zu erarbeiten. Vor der Wahl eines Kongreßpräsidenten würden wir noch gerne festlegen welche Aufgaben dieser haben soll. Vertritt er den Kongress nach außen und ergreift auch politisch die Initiativen, oder leitet er nur die Zusammenkünfte des Kongresses? Und für welchen Zeitraum bleibt er im Amt?
Hochachtungsvoll der Freiherr von Katte
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Auch wenn das schon in Richtung des Entwurfs einer Charta geht:
Der Präsident leitet die Zusammenkünfte des Kongresses. Er führt für die Dauer seiner Amtszeit den Titel "Präsident des Kongresses".
Der Präsident kann Abgeordnete, die gegen die Regeln des Kongresses verstoßen, sanktionieren. Diese Regeln sowie die Art der Sanktionen sind in der Geschäftsordnung des Kongresses festzulegen.
Der Kongreß besteht aus gleichberechtigten Mitgliedern. "Mitglied" bezeichnet hier die Länder, welche Abgeordnete zum Prager Kongreß entsenden. Jedes Mitglied hat, unabhängig von der Zahl der entsendeten Abgeordneten, bei Abstimmungen die gleiche Anzahl von Stimmen. Diese Stimmenanzahl ist noch festzulegen.
Abstimmungsmodalitäten sind ebenfalls noch festzulegen. Kommt der Kongreß per einfacher Mehrheit, bei einer Mehrheit von mehr als 50 % der Stimmberechtigten, bei 2/3-Mehrheit oder nur einstimmig zu einem Entschluß?
Diese Entschlüsse vertritt der Präsident nach außen.
Es ist festzulegen, ob Entschlüsse des Kongresses für die Mitgliedsländer bindend sind.
Abgesehen von seinen Aufgaben als Leiter des Kongresses, hat der Präsident innerhalb des Kongresses das selbe Initiativrecht wie die anderen Abgeordneten auch. Nach außen hin wird der Präsident nicht tätig, ohne von den Abgeordneten dazu mandatiert zu sein. Die Mandatierung erfolgt durch die per Abstimmung erzielten Beschlüsse.
Die Amtszeit sollte kurz sein, ein halbes bis maximal ein Jahr. Das Präsidentenamt sollte nicht in 2 aufeinanderfolgenden Amtszeiten von Abgeordneten des selben Mitglieds besetzt werden. Kein Abgeordneter kann sich für 2 aufeinanderfolgende Amtszeiten bewerben.
Es ist festzulegen, ob der Präsident stets gewählt wird, oder ob nur der erste Präsident gewählt wird und danach die Mitglieder in festgelegter Rotation das Präsidentenamt mit einem ihrer Abgeordneten besetzen.
Dies als Diskussionsgrundlage.
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Der Sonderbotschafter Graf Saulus von Paulus geht im Stettiner Hafen von Bord, um auf dem Landweg zum Prager Kongreß weiterzureisen.
Großherzog Peter ist erfreut, den Sonderbotschafter vor der Weiterreise zu Gesprächen zu treffen.
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(01.02.2021, 16:22)deskoenigsadmiral schrieb: König Ottokar der Erste und Gerechte vom Königreich Fenwick-Großitalien, entsendet einen Sonderbotschafter nach Stettin, von wo aus er Kontakt zu den Ländern des Prager Kongresses herstellen soll und unsere Interessen vertreten wird....
Dies bedeutet weitere Diskussionspunkte für die Mitglieder des Prager Kongresses.
Soll die Mitgliedschaft im Kongreß beschränkt werden auf Länder, welche in Deutschland liegen, oder auch darüber hinaus?
Wird der Sonderbotschafter demzufolge stimmberechtigter Abgeordneter, oder erhält er lediglich Beobachter-Status?
Wird der Kongreß grundsätzlich Beobachter zulassen?
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(03.02.2021, 10:57)JTD schrieb: (01.02.2021, 16:22)deskoenigsadmiral schrieb: König Ottokar der Erste und Gerechte vom Königreich Fenwick-Großitalien, entsendet einen Sonderbotschafter nach Stettin, von wo aus er Kontakt zu den Ländern des Prager Kongresses herstellen soll und unsere Interessen vertreten wird....
Dies bedeutet weitere Diskussionspunkte für die Mitglieder des Prager Kongresses.
Soll die Mitgliedschaft im Kongreß beschränkt werden auf Länder, welche in Deutschland liegen, oder auch darüber hinaus?
Wird der Sonderbotschafter demzufolge stimmberechtigter Abgeordneter, oder erhält er lediglich Beobachter-Status?
Wird der Kongreß grundsätzlich Beobachter zulassen? Preussen hat sich diesbezüglich schon geäußert, Gesandte sind willkommen, stimmberechtigte Mitglieder sind nur die, welche auf der ersten Seite dises Threads aufgeführt sind.
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Die beanspruchte Gebiete der Krakauer Republik um fasst jetzt nur noch das (heutige) Polen.
Ich hoffe doch, dass keine gebiete des Königreichs Böhmen abgeknapst wurden!
Hoffentlich gibt es auch keinen Ärger mit den Österreichern, Böhmen ist doch deren Kronland.
Da der "Prager Kongress" in Böhmen stattfindet sollte der Gastgeber, König Wenzel von Böhmen die ersten 3 Monate die Kongresspräsidentschaft übernehmen bis alle Formalien abgeklärt sind.
Freiherr Heinrich von Berg
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(04.02.2021, 00:17)Meerkoenig schrieb:
Die beanspruchte Gebiete der Krakauer Republik um fasst jetzt nur noch das (heutige) Polen.
Ich hoffe doch, dass keine gebiete des Königreichs Böhmen abgeknapst wurden!
Hoffentlich gibt es auch keinen Ärger mit den Österreichern, Böhmen ist doch deren Kronland.
Da der "Prager Kongress" in Böhmen stattfindet sollte der Gastgeber, König Wenzel von Böhmen die ersten 3 Monate die Kongresspräsidentschaft übernehmen bis alle Formalien abgeklärt sind.
Freiherr Heinrich von Berg
1.Staatsminister des Ghzm Oldenburg Hätte der Meerkönig den Lust den König Wenzel zu spielen? Natürlich werden die Grenzen und die Eigenständigkeit Böhmens respektiert, das werden die Polen und müssen die Österreicher akzeptieren. Eine Rotationsprinzip der Präsidentschaft wäre eine praktikable Idee.
Als Aufgabenbeschreibung für den Präsidenten finde ich JTDs Vorschlag gut, mit Charta meine ich aber eher sowas wie
1. Der Kongress garantiert die freie Entfaltung der Menschen hinsichlich Religion, sexueller Orientierung etc.
2. Der Kongress schützt kollektiv die Grenzen seiner Mitglieder
3. Der Kongress hat zu Ziel sich gegenseitig bei der Entwicklung von Wirtschaft, Wissenschaft usw. zu unterstützen
....
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Der Diskussionsbeitrag des großen Rates des Großherzogs:
Zu 1.: Wie will der Kongreß das garantieren? Für das Großherzogtum ist das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder essentiell. Somit kämen als Sanktionierungsmöglichkeiten, sollte ein Land gegen diese Prinzipien verstoßen, maximal eine förmliche Verurteilung und eventuell wirtschaftliche Sanktionen in Frage - das würde den Betroffenen aber nicht direkt nützen und ihre Rechte nicht wiederherstellen.
Zu 2.: Das könnte einzelne Länder dazu bringen, ihre Nachbarn, die nicht Mitglied im Prager Kongreß sind, zu provozieren - im Vertrauen darauf, daß, sollte der provozierte Nachbar zu militärischen Maßnahmen greifen, die anderen Mitglieder des Prager Kongresses dem provozierenden Mitglied bedingungslos zur Hilfe eilen. Das Großherzogtum würde - nach sorgfältiger Abwägung - maximal einen Beistandspakt bei unprovozierten Angriffen unterzeichnen, keinesfalls eine Verpflichtung zum bedingungslosen Schutz der Grenzen der anderen Mitglieder.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Truppen des Großherzogtums so aufgestellt, daß sie die Souveränität des Mutterlandes wirksam schützen können. Für Landfeldzüge außerhalb des Mutterlandes sind sie nicht gerüstet. Eine weitere Vergrößerung der Truppen des Großherzogtums wird wenn, dann mit dem Ziel erfolgen, die Souveränität auch in den überseeischen Besitzungen schützen zu können.
Insofern erachten der Großherzog und der Große Rat den Punkt 1 der Vorschläge als nicht wirksam umsetzbar, und gegen Punkt 2 legt das Großherzogtum sein Veto ein.
Mit Punkt 3 erklärt sich das Großherzogtum einverstanden.
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